Freitag der 13’te November: Tennishallen müssen geschlossen werden
Liebe Tennisfreunde, liebe Tennisfreundinnen,
liebe Mitglieder und Gäste
ab heute 13.11.2020 müssen wir leider aufgrund eines Beschlusses des Bayrischen Staatsministeriums unsere Tennishallen schließen.
Diese kurzfristige Entscheidung hat uns alle überrascht. Eine Dauer dieser Maßnahme ist für uns derzeit nicht abzusehen.
Wie und wann wir eine Abo- Rückerstattung durchführen, müssen wir noch genau festlegen. Wir werden diesbezüglich dann gesondert informieren.
Um weiterhin einen eingeschränkten Trainings- und Spielbetrieb auf den Freiplätzen zu ermöglichen, wurden heute die Freiplätze Plätze 5 – 7 in Lohhof wieder in Betrieb genommen. Die Plätze 8 und 9 waren noch spielbereit.
Die Tennisplätze werden Werktags vorrangig von der Dejan Malic Tennisacademy zur Fortführung des Wintertrainings genutzt.
Der Trainingsbetrieb in der Halle ist weiterhin Mitgliedern des Landeskaders erlaubt. Beim SV Lohhof Tennis gehören einige Kinder und Jugendliche in diese Kategorie! Bitte wundert euch deshalb nicht wenn einige Trainingseinheiten nach wie vor in der Halle stattfinden.
Das Schließen der Tennishallen hat auch Auswirkungen auf einige im November und Dezember geplanten Veranstaltungen. Die aktuelle Lage wird uns diese Feiern und das Nikolausturnier für Kinder und Jugendliche wahrscheinlich nicht ermöglichen. Wir werden diesbezüglich noch gesondert informieren.
Wir werden weiterhin unser best Möglichstes tun einen Spiel- und Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten und möchten auch zur Weihnachtszeit möglichst eine traditionelle Veranstaltung abhalten. Die Tendenz der Corona Pandemie lässt uns aber an der Durchführbarkeit derzeit sehr stark zweifeln.
Viele Grüße,
eure Abteilungsleitung
TENNIS NUR IM FREIEN MÖGLICH
Seit 13.11.2020 ist Indoor-Sport in Bayern verboten, somit müssen auch alle Tennishallen im Freistaat geschlossen bleiben!
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am späten Abend des 12. November eine Änderung der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet. (Hier die Änderungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-639/) Darin heißt es, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzstudios und anderen Sportstätten untersagt ist. Einzig der Schulsport sowie der Profisport bleiben erlaubt.
Tennis im Freien ist unter Wahrung der Vorgaben (s.U.) weiterhin erlaubt. Dazu heißt es in der gestrigen Verordnung: „Abweichend von Satz 1 ist für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter Freiem Himmel erlaubt.“
1. Tennisanlagen
- Tennishallen sind geschlossen
- Freiplätze können jedoch geöffnet bleiben
- Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt.
- Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb
- Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden (Doppel ist also nur in dem seltenen Fall möglich, wenn alle vier Spieler/innen aus einem einzigen Hausstand kommen!).
- Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Hier darf der Trainer aktiv beteiligt sein.
- NEU: Ein Tennistrainer darf zwei Schüler unterrichten, soweit der Trainer nicht an der Sportausübung als solcher teilnimmt. (Der BTV gibt aktuell die Empfehlung, dass es sich um ein „betreutes Spielen/Sparring“ handelt. Das heißt zwei Personen spielen miteinander und der Trainer gibt von außen Anweisungen.)
- Die Regelungen gelten genauso auch für Geschwisterkinder.
- Gruppentraining (ab 3) ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.
- Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
3. Winterrunde
- Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt.
- Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.
4. Turniere
- Alle rund 70 Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen.
- Auch die Bayerischen Senioren-Hallenmeisterschaften vom 11. – 15. November 2020 in Nürnberg finden daher nicht statt.
5. Aus- und Fortbildungen
- Alle geplanten Termine der Traineraus- und -fortbildung bzw. Stuhl- und Oberschiedsrichterausbildung auf BTV- und Bezirksebene im November 2020 entfallen und werden nach Möglichkeit neu terminiert.
6. Vereinsberatung
- Ob persönliche Termine der BTV-Vereinsberatung im November durchgeführt werden können, wird individuell geklärt.
- Vereinstreffen finden online statt. Auch Online-Seminare werden selbstverständlich durchgeführt. Bitte informieren Sie sich >>hier im Veranstaltungskalender des BTV-Portals.
7. Talentförderung und Leistungssport
- Wie die geplanten Maßnahmen im Bereich Talentförderung / Leistungssport umgesetzt werden, erfahren die Eltern der Jugendlichen in gesonderten Mailings.
8. Plätze winterfest machen
- Laut BLSV sind ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege der Sportanlagen möglich.
- In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass es nicht zur Gruppenbildung kommt und der Mindestabstand (1,5 Meter) sowie die Hygieneregeln eingehalten werden.
Bitte beachten Sie auch die Verordnungen auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Bitte beachten Sie, dass weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.